Menschen mit Pflege- und Betreu­ungs­bedarf haben Anspruch auf körper­bezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungs­maß­nahmen sowie auf Hilfe bei der Haushalts­führung. Diese Maß­nahmen betreffen die Bereiche Mobilität, kognitive und kommuni­kative Fähigkeiten, Verhal­tens­weisen und psychische Problem­lagen, Selbst­versor­gung, Bewälti­gung und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapie­bedingten Anforde­rungen und Be­lastung­en, Gestaltung des All­tags­lebens und sozialer Kontakte sowie außer­häusliche Aktivitäten und die Haushaltsführung.

Diese Leistungen werden bei vorhan­den­em Pflege­grad und je nach Inan­spruch­nahme ganz bzw. anteilig von der Pflege­kasse oder dem Sozial­hilfe­träger finanziert.

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • wie zum Beispiel:
  • Reinigen der Wohnung
  • Einkaufen
  • Zubereiten von Mahlzeiten

Betreuungsleistungen

  • wie zum Beispiel:
  • Begleitung und Unterstützung bei Aktivitäten
  • Beaufsichtigung und Orientierungshilfen im Alltag

In der ambulanten Pflege unter­scheidet man zwischen häuslicher Krankenpflege und häuslichen Pflege- sowie Betreuungs­leistungen.
Die häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet. Ziel ist es, eine Kranken­haus­behandlung zu vermeiden, zu verkürzen und/oder das Ziel der ärztlichen Behandlung zu unterstützen. Die Leistungen der häuslichen Kran­ken­pflege werden von der Kranken­kasse finanziert.

Körperpflege

  • wie zum Beispiel Hilfe bei der:
  • Morgen- und Abendtoilette
  • Nahrungsaufnahme
  • Darm- und Blasenentleerung

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • wie zum Beispiel:
  • Reinigen der Wohnung
  • Einkaufen
  • Zubereiten von Mahlzeiten
Um pflegende Angehörige zusätz­lich zu unter­stützen oder teilweise zu entlasten, können Leistungen aus den oben genannten Bereich­en der ambulanten häuslichen Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.
Sollten pflegende Angehörige oder Freunde zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit vorübergehend verhindert sein, können für 28 Tage im Jahr unsere ambu­lanten Pflege- und Betreuungs­leistungen in Anspruch genommen werden.