Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfe bei der Haushaltsführung.
Diese Maßnahmen betreffen die Bereiche Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie außerhäusliche Aktivitäten und die Haushaltsführung.
Diese Leistungen werden bei vorhandenem Pflegegrad und je nach Inanspruchnahme ganz bzw. anteilig von der Pflegekasse oder dem Sozialhilfeträger finanziert.